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Rechnungslegung

Rechnungslegung bezeichnet die Dokumentation der betrieblichen Vorgänge für externe Zwecke, besonders für Handelsbilanz und Steuerbilanz.

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind internationale Rechnungslegungsvorschriften. Sie umfassen die Standards des International Accounting Standards Board (IASB), die International Accounting Standards (IAS) des International Accounting Standards Committee (IASC) sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. des ehemaligen Standing Interpretations Committee (SIC).

Ziele IFRS
Abschlüsse, die nach den IFRS aufgestellt werden, sollen primär Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens liefern. Das mag auf den ersten Blick erstaunlich selbstverständlich klingen. Die herkömmliche deutsche Rechnungslegung nach dem 3. Buch des HGB bezweckt allerdings für Jahresabschlüsse vornehmlich den Gläubigerschutz und erst zweitrangig die Informationen zu Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Oberste Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung sind der Grundsatz der Periodenabgrenzung und das Fortführungsprinzip. Verständlichkeit, Entscheidungsrelevanz, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit sind die qualitativen Anforderungen, denen der Abschluss genügen muss.

Die IFRS sollen

Die zu den HGB-Abschlüssen parallel erstellten IFRS-Abschlüsse die Kreditverhandlungen mit den Banken aufgrund der erhöhten Transparenz bezüglich einiger Kennzahlen wie Liquidität, Eigenkapitalquote und Lagerumschlag.

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